Rechtsprechung
   BFH, 30.01.2003 - IV B 31/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22750
BFH, 30.01.2003 - IV B 31/03 (https://dejure.org/2003,22750)
BFH, Entscheidung vom 30.01.2003 - IV B 31/03 (https://dejure.org/2003,22750)
BFH, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - IV B 31/03 (https://dejure.org/2003,22750)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22750) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung eines vortragsfähigen Gewerbeverlustes - Anfechtung von Gewinnfeststellungsbescheiden und Gewerbesteuermessbetragsbescheiden - Zulassung der Revision bei teilbarem Streitgegenstand (zwei Bescheide)

  • Judicialis

    FGO § 73 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; FGO § 121 Satz 1

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 30.01.2003 - IV B 31/03
    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nur für einen Teil eines teilbaren Streitgegenstands vor, darf die Revision nur für den betreffenden Teil zugelassen werden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1977 IV B 186.76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 300).
  • BFH, 30.01.2003 - IV B 49/02

    Revisionszulassung; teilbarer Streitgegenstand

    Auszug aus BFH, 30.01.2003 - IV B 31/03
    IV B 49/02 IV B 31/03.
  • BVerwG, 11.01.1977 - 4 B 186.76

    Nichtzulassungsbeschwerde - Revisionszulassungsgründe - Teilzulassung der

    Auszug aus BFH, 30.01.2003 - IV B 31/03
    Liegen die Voraussetzungen für die Zulassung der Revision nur für einen Teil eines teilbaren Streitgegenstands vor, darf die Revision nur für den betreffenden Teil zugelassen werden (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 1977 IV B 186.76, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 300).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht